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Kinderschutzkonzept

1. Unser Leitbild

Der ZENDOKAI KARATE-DO CLUB HARA versteht Sport als einen sicheren Raum, in dem Kinder und Jugendliche Selbstvertrauen, Disziplin, Selbstbeherrschung, Respekt und soziale Kompetenz entwickeln. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat Vorrang vor sportlichen Erfolgen, Prüfungen, Wettkampfergebnissen und organisatorischen Interessen. Wir dulden keine Form von: • körperlicher oder psychischer Gewalt; • sexualisierter Gewalt; • Mobbing; • Diskriminierung; • Demütigung; • unangemessenem Leistungsdruck; • Grenzverletzungen. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch im Umgang der Kinder und Jugendlichen untereinander.

2. Geltungsbereich

Dieses Kinderschutzkonzept gilt für alle Angebote des Vereins, insbesondere: • Training und Probetraining; • Einzeltraining; • Zendokai Karate-Do und Kampfsport; • Selbstverteidigung; • Sparring; • Prüfungen und Wettkämpfe; • Seminare und Lehrgänge; • Camps und Ausflüge; • Veranstaltungen der Charakterakademie HARA. Es gilt für Trainerinnen und Trainer, Übungsleiter, Betreuungspersonen, Vorstandsmitglieder, Helferinnen und Helfer sowie sonstige Personen, die im Rahmen des Vereins Verantwortung für Minderjährige übernehmen.

3. Verhalten gegenüber Kindern

Kinder und Jugendliche werden respektvoll behandelt. Nicht zulässig sind insbesondere: • Anschreien zur Einschüchterung; • Beschimpfungen; • Drohungen; • öffentliche Bloßstellung; • abwertende Bemerkungen über Körper, Gewicht oder Aussehen; • körperliche Bestrafung; • sexualisierte Bemerkungen oder Berührungen. Kritik bezieht sich auf das Verhalten oder die sportliche Ausführung, nicht auf das Kind als Person.

4. Körperkontakt im Training

Karate und Kampfsport beinhalten sportlich notwendigen Körperkontakt. Hilfestellungen und körperliche Korrekturen müssen: • trainingsbezogen sein; • auf das notwendige Maß beschränkt bleiben; • respektvoll erfolgen; • möglichst angekündigt oder erklärt werden; • persönliche Grenzen berücksichtigen. Unnötige oder unangemessene Berührungen sind nicht zulässig. Berührungen im Intimbereich sind ausgeschlossen, ausgenommen notwendige Erste-Hilfe- oder Notfallsituationen.

5. Sparring und körperliche Belastung

Sparring und Partnerübungen werden alters-, entwicklungs- und leistungsangepasst durchgeführt. Trainerinnen und Trainer achten auf: • kontrollierte Intensität; • geeignete Partnerzuordnung; • Einhaltung der Regeln; • erforderliche Schutzausrüstung; • sofortige Unterbrechung bei Gefahr. Ein Kind darf eine Übung unterbrechen, wenn Schmerzen, Angst oder erhebliche Unsicherheit auftreten. Körperliche Übungen dürfen nicht als Strafe oder Demütigung eingesetzt werden.

6. Nähe, Distanz und Einzeltraining

Trainerinnen und Trainer wahren professionelle Grenzen. Nicht zulässig sind insbesondere: • sexualisierte Nähe; • unangemessenes Kuscheln; • Küssen; • geheime persönliche Beziehungen; • private Treffen ohne Vereinsbezug. Einzelgespräche und Einzeltrainings sollen möglichst in transparenten und einsehbaren Bereichen stattfinden.

7. Umkleiden und Sanitärbereiche

Trainerinnen, Trainer und andere Erwachsene betreten Umkleiden, Duschen oder Sanitärbereiche von Kindern nur, wenn dies aus Sicherheits- oder Aufsichtsgründen erforderlich ist. Foto- und Videoaufnahmen in Umkleiden, Duschen und Toiletten sind ausnahmslos verboten.

8. Digitale Kommunikation

Die Kommunikation mit Minderjährigen soll grundsätzlich sachlich und transparent erfolgen. Organisatorische Informationen werden vorzugsweise über die Erziehungsberechtigten oder über die vom Verein vorgesehenen Kommunikationswege übermittelt. Unzulässig sind insbesondere: • sexualisierte Nachrichten; • unangemessene private Chats; • das Anfordern privater Fotos; • Kommunikation, die bewusst vor den Erziehungsberechtigten verborgen werden soll.

9. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen von Kindern erfolgen nur unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert und freiwillig eingeholt. Die Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme am regulären Training. Nicht veröffentlicht werden insbesondere Aufnahmen: • aus Umkleiden oder Sanitärbereichen; • unbekleideter Kinder; • in unangemessenen oder entwürdigenden Situationen.

10. Camps, Wettkämpfe und Ausflüge

Auch bei Camps, Wettkämpfen, Seminaren, Reisen und Ausflügen gelten die Schutzgrundsätze dieses Konzepts. Der Verein achtet insbesondere auf: • klare Verantwortlichkeiten; • geeignete Betreuung; • angemessene Aufsicht; • Wahrung der Privatsphäre; • erreichbare Erziehungsberechtigte; • klare Regeln für Unterbringung und Freizeit.

11. Auswahl von Trainerinnen und Trainern

Der Verein achtet bei Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, insbesondere auf: • persönliche Eignung; • sportfachliche Kompetenz; • verantwortungsbewusstes Verhalten; • respektvollen Umgang mit Kindern; • Einhaltung dieses Kinderschutzkonzepts. Soweit für die jeweilige Tätigkeit vorgesehen und rechtlich zulässig, kann der Verein eine aktuelle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge verlangen.

12. Rechte der Kinder

Kinder und Jugendliche dürfen: • Nein sagen; • Fragen stellen; • ihre Grenzen mitteilen; • Sorgen äußern; • sich beschweren; • sich an eine Vertrauensperson wenden. Beschwerden dürfen sich auch gegen Trainerinnen, Trainer oder andere Vereinsverantwortliche richten.

13. Beschwerde- und Meldewege

Beobachtungen, Beschwerden oder Verdachtsmomente können dem Verein mitgeteilt werden. ZENDOKAI KARATE-DO CLUB HARA Kinderschutz-Ansprechperson: noch nicht bestellt — Meldungen bitte an den Vorstand E-Mail: zendokai.karatedo.hara@gmail.com Telefon: +43 681 84143966 Solange keine gesonderte Kinderschutz-Ansprechperson bestellt wurde, können Meldungen an den Vorstand gerichtet werden. Meldungen werden vertraulich behandelt.

14. Vorgehen bei Verdacht

Bei einem Verdacht auf Gewalt, Missbrauch oder eine erhebliche Grenzverletzung gilt: • dem Kind ruhig zuhören; • Beobachtungen sachlich dokumentieren; • keine eigenen Ermittlungen durchführen; • den unmittelbaren Schutz des Kindes sicherstellen; • bei Bedarf eine externe Fachstelle einbeziehen; • Erziehungsberechtigte informieren, sofern dies das Kindeswohl nicht gefährdet; • bei ernsthafter Gefährdung die zuständigen Behörden einschalten; • Informationen nur an notwendige Personen weitergeben.

15. Externe Anlaufstellen

Bei Bedarf können sich Kinder, Eltern und Mitarbeitende auch direkt an externe Stellen wenden: • Rat auf Draht: 147 • Kinder- und Jugendhilfe Wien (MA 11): +43 1 4000 8011 • Polizei: 133 • Europäischer Notruf: 112 • Rettung: 144

16. Überprüfung

Dieses Kinderschutzkonzept wird regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst. Kontakt ZENDOKAI KARATE-DO CLUB HARA Verein nach dem österreichischen Vereinsgesetz (VerG) ZVR-Zahl: 1483868236 Milanweg 1A, 1022 Wien, Österreich Präsident: Dmytro Nelipa E-Mail: zendokai.karatedo.hara@gmail.com Telefon: +43 681 84143966 Website: zendokai-karate-hara.at Haupttrainingsort: Gußhausstraße 15, 1040 Wien Stand: September 2026